Hey,
wenn die Agentur für Arbeit ihren Job gut macht, dann können sie dich vielleicht sogar nach Australien vermitteln. Schon alleine deswegen habe ich mich arbeitslos gemeldet. Leistungen gibt´s natürlich erstmal keine, da ich selber gekündigt habe (3 Monate Sperrfrist). Aber den Antrag für den Leistungsbezug solltest du in jeden Fall ausfüllen, auch für den Fall der Rückkehr. Wenn du nämlich länger wie zwei Jahre nicht in Deutschland gearbeitet hast, dann hast du keinen Anspruch mehr. Das ist aber nicht so, wenn du dich vor deiner Auswanderung/Abreise arbeitslos gemeldet hast. Dann greift wieder irgendein Gesetz und du sicherst dir damit den Anspruch zum Bezug der Leistungen im Falle der Rückkehr nach Deutschland, auch wenn du erst 4 Jahre später wiederkommen solltest.
Also, in jedem Fall den Antrag ausfüllen. Hat auch den Vorteil, dass du bei Wiederkehr über die Agentur krankenversichert bist. Können die dir aber alles ganz genau erklären.
Ich mach das selber gerade durch, und hab auch mal gefragt wie das funktioniert, wenn ich innerhalb dieser drei Monate keinen Job in Australien finden sollte (kann ja sein) . Aber da bekomme ich die Tage erst noch einen Termin bei einem Vermittler von der Agentur für Arbeit. Kann aber gut sein, dass man Leistungen erhält, wenn diese Sperrfrist abgelaufen ist, so die Aussage einer Mitarbeiterin mit der ich heute telefoniert habe.
Ich war aber beeindruckt mit welchem Service die Agentur für Arbeit an einen herantritt. Das hätte ich so nicht erwartet. Hat einen positiven Eindruck bei mir hinterlassen.
Vielleicht kann ja jemand damit was anfangen, deswegen habe ich´s mal hier niedergeschrieben.
Grüsse@all
Denny