Arbeitslos melden? Auf jeden Fall!

  • Hey,

    wenn die Agentur für Arbeit ihren Job gut macht, dann können sie dich vielleicht sogar nach Australien vermitteln. Schon alleine deswegen habe ich mich arbeitslos gemeldet. Leistungen gibt´s natürlich erstmal keine, da ich selber gekündigt habe (3 Monate Sperrfrist). Aber den Antrag für den Leistungsbezug solltest du in jeden Fall ausfüllen, auch für den Fall der Rückkehr. Wenn du nämlich länger wie zwei Jahre nicht in Deutschland gearbeitet hast, dann hast du keinen Anspruch mehr. Das ist aber nicht so, wenn du dich vor deiner Auswanderung/Abreise arbeitslos gemeldet hast. Dann greift wieder irgendein Gesetz und du sicherst dir damit den Anspruch zum Bezug der Leistungen im Falle der Rückkehr nach Deutschland, auch wenn du erst 4 Jahre später wiederkommen solltest.

    Also, in jedem Fall den Antrag ausfüllen. Hat auch den Vorteil, dass du bei Wiederkehr über die Agentur krankenversichert bist. Können die dir aber alles ganz genau erklären.

    Ich mach das selber gerade durch, und hab auch mal gefragt wie das funktioniert, wenn ich innerhalb dieser drei Monate keinen Job in Australien finden sollte (kann ja sein) . Aber da bekomme ich die Tage erst noch einen Termin bei einem Vermittler von der Agentur für Arbeit. Kann aber gut sein, dass man Leistungen erhält, wenn diese Sperrfrist abgelaufen ist, so die Aussage einer Mitarbeiterin mit der ich heute telefoniert habe.

    Ich war aber beeindruckt mit welchem Service die Agentur für Arbeit an einen herantritt. Das hätte ich so nicht erwartet. Hat einen positiven Eindruck bei mir hinterlassen.

    Vielleicht kann ja jemand damit was anfangen, deswegen habe ich´s mal hier niedergeschrieben. :]

    Grüsse@all
    Denny

    Einmal editiert, zuletzt von UW-Filmer (17. August 2007 um 15:26)

  • Vielen Dank, Denny!

    Ich kann mir schon vorstellen, dass diese Info für einige hier wichtig sein kann.

    Schön, dass Du an uns denkst und das einfach mal hier postest!!!

    Gruß,
    Bundyrum

  • Hi Denny,

    toller Beitrag!!! Bitte teile uns mit wie es weiterging, da ich nächstes Jahr in derselben Position bin und mich dann auch arbeitslos melden werde. Gehst du mit WHV rüber und machst dich dann auf Jobsuche?

    Greets,
    winx

  • Ja klar, ich halt euch auf dem Laufenden. Hab erst am 10.9 ein Termin bekommen, aber ich muss nochmal nachfragen ob es nicht schon eher geht. Am 30.9 ist Abflug und ich krieg jetzt schon voll Panik, weil´s noch so viel zu tun gibt 8o

    Mit dem Working Holiday Visa möchte ich die Gelegenheit nutzen das Land und die Leute näher kennenzulernen, bevor ich mich entscheide dort dauerhaft zu bleiben. Innerhalb dieser zwei Jahre werde ich dann nach Möglichkeiten suchen an eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu kommen. Weiss aber noch nicht genau welche Möglickeiten es dazu gibt. Erstmal muss es mir gefallen! Sollte ich alleine überhaupt nicht klar kommen, werde ich mich an einen Migration-Agent wenden. Oder an euch! :]

    Job in Australien ist zwar noch keiner in Ausicht. Aber da bin ich auch nicht so anspruchsvoll. Hauptsache irgendwie erstmal etwas verdienen. Würde gerne so einen Jacaru-Kurs machen :D oder im Tauch-Business irgendwo einsteigen/mitarbeiten oder selber was in dieser Richtung unternehmen.

    Ein Bekannter hat mir angeboten für ihn eine Niederlassung in Australien aufzubauen. Er scheint da irgendwas gerochen zu haben. Handelt sich dabei um Leuchtmittel und -körper (sehr exklusives Zeug, hauptsächlich LED-Technik) für grössere Bauprojekte, welche ich dort für ihn anbieten und verkaufen soll. Das wäre auch ne Option aber ich weiss noch nicht wie ich in dieser Branche Fuss fassen könnte. ?( Muss mich in Australien nach entsprechenden Jobs mal umgucken.


    Gruss
    Denny

    Einmal editiert, zuletzt von UW-Filmer (18. August 2007 um 19:33)

  • Hi Denny,

    willste dann praktisch im ersten Jahr 3 Monat Fruitpicke... um dann ein zweites zu bekommen.

    Wir wollen das ganze ähnlich machen, uns auch erstmal Land & Leute angucken. UNd dafür ist so ein Jahr W&T bestens geeignet... wie lange ürdest du dann hier arbeitslosengeld bekommen?

    Versuchen die vom Arbeitsamt dich dann auch in Australien zu vermitteln? Ne, oder?

    Greets,
    winx

  • Zitat

    Original von winx
    Versuchen die vom Arbeitsamt dich dann auch in Australien zu vermitteln? Ne, oder?


    Nein, denn du meldest dich ja für ab dem Tag deiner Reise wieder ab, indem du dem Arbeitsamt sagst, dass du im Ausland und somit in Deutschland nicht vermittelbar bist.

    Wie Denny oben schon geschrieben hat, ist es aber wichtig, dass man sich vor der Reise arbeitslos meldet, um den Anspruch auf ALG 1 nicht zu verlieren. Also z.B. Kündigung zum 31.10., Abflug 15.11. -> für die Zeit dazwischen bist du arbeitslos gemeldet und beziehst deine Leistungen.

    Das Arbeitsamt hat dazu auch noch sehr "sinnvolle" Fristen festgelegt. Man muss sich nämlich spätestens 3 Monate vor bevorstehender Arbeitslosigkeit arbeitslos melden bzw. spätestens bei Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit, wenn man z.B. erst 2 Monate vorher von der Kündigung erfährt.

    Bezüglich der Sperrfrist bei eigener Kündigung habe ich von vielen Leuten zwei gegensätzliche Erfahrungen gehört. Bei manchen läuft die Sperrfrist während des Auslandaufenthalts, bei den anderen erst nach der Rückkehr. Das hängt aber wohl meist von der Laune und dem Kenntnisstand des jeweiligen Sachbearbeiters ab.


    Viele Grüße
    LittleWallaby

  • Hi,

    wieso muß ich mich 3 Monate vor Kündigung schon arbeitslos melden? bekomme ich dann wohl sofort das Arbeitslosengeld?

    Kündigung zum 31.10., Abflug 15.11. => das ist dann doch voll in der Sperrfrist, oder?

    Klingt alles reichlich komplex für jemanden wie mich, der sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat :baby:

    Gruß,
    winx

  • Hallo,

    ich hab da eine Frage ...

    Habe jetzt ende Juni meine Ausbildung beendet - arbeite bei meinem Arbeitgeber aber noch bis kurz vor der Abreise (um Geld für die Reise zu verdienen). Muss ich mich dann auch Arbeitslos melden? Weil WENN ich zurück komme aus Australien (gehe auch mit WHV rüber) möchte ich evtl. wieder weiter zu Schule gehen.

    Wie sieht das aus?

    -ABFLUG AM 30.10-

  • Hey Bradburry,

    nach meiner Info muss man mindestens 1 (oder waren es 2 ?() Jahre ununterbrochen beschäftigt gewesen sein um Anspruch auf Leistungen zu haben. Da du während deiner dreijährigen Ausbildung auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast, hättest du somit wahrscheinlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Kommt dann noch drauf an was dein letztes Bruttogehalt war.

    Wie gesagt, mich kümmert das Arbeitslosengeld recht wenig. Es ist so oder so sinnvoll vor seiner Abreise dort zu erscheinen, wegen der Wiederaufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Anspruch auf den Leistungsbezug, den du verlierst wenn du dich NICHT dort meldest. Beides unter Berücksichtigung, dass du vielleicht wieder nach Deutschland kommen musst.

    Gruss
    Denny

  • Zitat

    Original von UW-Filmer
    nach meiner Info muss man mindestens 1 (oder waren es 2 ?() Jahre ununterbrochen beschäftigt gewesen sein um Anspruch auf Leistungen zu haben.

    1 Jahr (bei 2 Jahren bekommt man allerdings mehr ALG1).
    Ganz genau ist es so: bei Antragsstellung für ALG 1 muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Deshalb sollte man sich eben schon vor der Reise beim Arbeitsamt melden und ALG 1 beantragen (und das dann für die Zeit des WHV ruhen lassen). Denn wenn man das nicht macht und ein Jahr im Ausland ist, dann ist das mit den 12 Monaten Arbeit in den letzten beiden Jahren ja nicht mehr gewährleistet - erst recht nicht, wenn man zwei Jahre bleibt.

    Viele Grüße
    LittleWallaby

  • Diese Dreimonatsfrist wird vom Arbeitsamt so vorgegeben. Kann dir auch keinen genauen Grund nennen. Aber man muss es eben hinnehmen. :rolleyes:
    Da man persönlich während der Sprechzeiten erscheinen muss, wird man wahrscheinlich auch noch einen Tag dafür Urlaub nehmen. Die wenigsten Arbeitgeber werden einen dafür frei stellen.
    Ich musste mich z.B. auch drei Monate vor dem Ende meines Studiums melden, damit dann danach alles geordnet seine Gänge geht.

    Du bekommst dann aber nicht schon die drei Monate ALG 1, sondern erst wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist und du arbeitslos bist. Und das meinte ich mit den Beispieldaten. Dein Arbeitsverhältnis endet z.B. am 31.10. und bis du am 15.11. abfliegst, bekommst du ALG1. Nur dann hast du danach 4 Jahre Zeit, den Rest deines ALG1 in Anspruch zu nehmen.

    Die Sperrfrist beträgt immer drei Monate, wenn du selbst gekündigt hast. Während dieser Zeit bekommst du kein Geld vom Arbeitsamt und die drei Monate werden dir auch von dem Gesamtzeitraum, in dem du ALG 1 kriegst, abgezogen.
    Eigentlich beginnt diese Sperrfrist nach der Rückkehr. Aber wie schon bereits geschrieben hat es bei manchen Leuten geklappt, dass die Sperrfrist während des WHV läuft und die dann direkt nach der Rückkehr ALG 1 bekommen haben.

    Viele Grüße
    LittleWallaby

  • Interessanter Thread.

    Ich hab da auch mal ne Frage dazu.
    Ich werde von meinem AG für die Zeit von 6 Monaten freigestellt...
    Falls ich länger bleiben sollte, werd ich quasi gekündigt.
    Muss ich mich nun auch arbeitslos auf Verdacht melden??? ?( ?( ?(

    Danke für Eure Hilfe

    LG
    Silke

  • Hallo Silke,

    nee, ich glaube das geht dann nicht.

    Ich war zwar noch nicht in der Situation, dass ich zum Arbeitsamt musste, weil ich gekündigt habe / wurde. Aber ich gehe mal stark davon aus, dass für den Antrag auf ALG1 ein Nachweis der Kündigung obligatorisch ist. Und den hast du ja vor deiner Reise noch nicht.

    Viele Grüße
    LittleWallaby

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