TRA Anerkennung für Schreiner

  • Hallo an alle im Forum nach mehr als 6 Monaten werde ich auch mal wieder aktiv, denn jetzt sollen auch unsere Pläne endlich mal in Angriff genommen werden... 8)

    Das nötige Formular ist runtergeladen...man benötigt also Kopien von:

    -Geburtsurkunde
    -Gesellenbrief
    -Arbeitsbestätigungen der jeweiligen Arbeitgeber (inkl. Aktueller AG???) oder gar ein Arbeitszeugnis??? ?(

    Benötigt man auch so etwas wie einen Ausbildungsplan der IHK oder ähnliches?

    Und Referenzadressen ehemaliger AG?

    Vielleicht wurde diese Thematik schon eingehend besprochen, dann sendet mir doch bitte einen Link dazu...

    Vielen herzlichen Dank
    Liebe Grüße
    Steffi

  • Hey Steffi,

    für die Anerkennung bei der TRA ist es sinnvoll, ein aktuelles Arbeitszeugnis beizufügen (wir haben das mit nem "Zwischenzeugnis" des Arbeitgebers gelöst).

    Außerdem ist es wichtig die Ausbildungsinhalte (evtl. alter IHK Lehrplan) beizufügen.

    Alle Arbeitgeber müssen mit Adresse chronologisch aufgelistet werden, damit auch die entsprechende Berufserfahrung (Anzahl der Jahre) nachgewiesen wird.
    (wenn ihr habt hier auch irgendeinen Nachweis beifügen)

    Viel Erfolg

    Gruss peg

  • Hallo und G´Day

    Wie ist das mit der Berufserfahrung? ?( ?( ?(
    Wird der Beruf auch annerkannt, wenn man keine Erfahung nachweisen kann, weil leider keine vorhanden ist. Hab nach der Ausbildung zum Tischler gleich was anderes gemacht. Dafür könnte ich aber nachweise erbringen. Mein jetztiger Job ist nur leider nicht auf der SOL. ;(

  • ... die berufserfahrung musst du in dem Beruf nachweisen, den du dir anerkennen lässt... was anderes geht nicht

    gruss peg

  • Hi Steffy,
    ausserdem musst Du in dem Job, den Du anerkennen lässt, in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben.
    Siehe hier

    Gruss

    Mechanix

  • Zitat

    Original von ntf
    So wie es jetzt steht wird verlangt das du 3 Jahre nach der Ausbildung im erlernten Beruf gearbeitet hast.

    ntf, darf ich fragen, worauf diese Aussage basiert, bzw. ob man dazu was (offizielles) im Netz finden kann? Ich beschäftige mich selbst gerade mit der Thematik und bin sehr dankbar für alles, was an Information dazu verfügbar ist ...

    Schöne Grüße
    Dennis

  • Hallo und G´Day

    Dan sieht´s wohl schlecht für mich aus. ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;(

    Aber wie stehen die Chancen erst ein Temp Visa zu bekommen und später ein permanentes zu beantragen.
    Oder hat jemand noch ´ne Idee?!?

  • Hi Dennis (Ikea-Boy),

    guck mal beim Link vom Immigration Department von Mechanix. Das muesste der letzte Stand sein.

    "Recent work experience requirement

    To meet the recent work experience requirement, you must demonstrate that you have been employed in an occupation on the Skilled Occupation List (SOL) for 12 of the 24 months immediately before lodging your visa application."

    Gruss
    Gitte

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • Hallo Gitte,

    danke für Dein Feedback. Ja, der Punkt "recent work experience" ist mir bekannt. Ich bin irgendwie davon ausgegangen, die Aussage von ntf mit den drei Jahren bezieht sich auf die Berufsanerkennung (durch die TRA). Ich habe wohl ein ähnliches Problem wie Tazman-Devil, welcher schreibt:

    Zitat

    Wie ist das mit der Berufserfahrung?
    Wird der Beruf auch annerkannt, wenn man keine Erfahrung nachweisen kann, weil leider keine vorhanden ist.

    Daher meine Frage. Ich versuche gerade herauszufinden, welche Anforderungen für die Anerkennung des Berufes erfüllt werden müssen (Ich kann Erfahrung nachweisen, weiß aber nicht, ob es ausreicht). Die Website der TRA glänzt ja nicht gerade durch ausführliche Erläuterungen ... ;)

    Schöne Grüße
    Dennis

  • Hallo und G´Day

    @Ikea-boy
    da wir ähnliche probleme haben sollten wir uns gegenseitig mit Infos versorgen.
    Ich melde mich, wenn ich was habe.

  • ...so das ist doch mal was...Frage an alle, die die Anerkennung hinter sich haben...wir haben jetzt von der Handwerkskammer einen offiziellen Brief erhalten, mit dem Hinweis auf §4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler...dieser Artikel beinhaltet das Ausbildungsberufsbild - darin stehen die 17 Hauptpunkte der Ausbildung ohne näher ins Detail zu gehen (bspw. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, Kundenorientierung und Serviceleistungen...)....meint ihr das reicht der TRA????
    Gruß Steffi

  • Da muss halt einfach das selbe drin stehen, was im ASCO-Code gefordert wird. In deine Arbeitgeberzeugnisse und den TRA-Bogen auch noch mal mit rein schreiben. Dann wird das kein Problem.

    Gruss.

    Mechanix

  • Naja...wie weit, weiß ich noch nicht. Wir warten noch auf unseren CO. Aber die Eingangsbestätingung des Visa habe ich wenigstens "schon" erhalten. Ende August haben wir das Visum eingereicht. Sind aber jetzt sowieso erstmal noch 12 Monate in D. Eilt also nicht so sehr.

    Gruss

    Mechanix

  • So, ein paar Tage später bin ich ein bischen schlauer geworden.
    Ich habe bei der TRA nachgefragt, weil die Problematik mich auch betrifft.

    Es ist so: Um eine Ausbildung im Skill Pathway A anerkannt zu bekommen, sind vier Jahre Ausbildung mitsamt entsprechender Ausbildungszeiten (Berufsschule, Ausbildungszentrum u.ä.) nachzuweisen. Wenn die Ausbildung kürzer war als vier Jahre, was bei uns in D ja eigentlich immer der Fall ist, muß man anschließende Berufserfahrung nachweisen, um auf die vier Jahre zu kommen.

    Wenn man eine Halbzeit-Stelle hat, so wie ich, ist entsprechend mehr Zeit gefordert - bei einer 20h-Stelle die doppelte Zeit usw.

    Möglich wäre also m.E. folgendes ...

    Reguläre Lehre (3 Jahre) als xy. Dann ein Jahr Vollzeitarbeit als xy.

    Verkürzte Lehre (2 Jahre) wg. Abi. Dann vier Jahre Halbzeitarbeit.

    usw. usw.


    Bei Fragen - bitte melden
    Schöne Grüße
    Dennis

  • Hi,

    ich hab auch noch schwirigkeiten mit der TRA anerkennung, weil hier gerade rumdiskutiert wird hoff ich mal das irgendjemand schonmal genau rausgefunden hat wie es nun abläuft, denn:

    Zum einen heißt es man braucht 12 Monate Arbeitserfahrung eines Berufes der SOL Liste für die Visa Bewerbung, laut DIAC.
    Hätte ich im Juli 2008
    Zum anderen meinte ein Agent zu mir ich brauche mind. 4 Jahre insgesamt (Lehre + Arbeitserfahrung) um den ATR zu machen.
    Hätte ich erst im Sep. 2008 (Lehre waren nicht ganz 3 Jahre)
    Ein anderer Agent meinte, ich kann jetzt schon das ATR machen obwohl ich noch keine der beiden Kriterien erreicht habe, aber die Bewerbung für das Visum inkl. ATR bescheinigung können erst im September abgeschickt werd.

    So wer ist nun im Recht/Unrecht.

    Danke
    Gruß Tom

  • Hi dommal,

    Recht haben und Recht bekommen, das ist immer so eine Sache ;-)))
    Aber mal im Ernst ... nach meinem Wissensstand kann ich Dir folgendes sagen:

    Die zwölf Monate und die vier Jahre, das betrifft zwei ganz unterschiedliche Abteilungen des ganzen Papierkrieges.
    Die zwölf Monate Arbeitserfahrung in einem Beruf benötigst Du, damit Du unter diesem Beruf Deinen Antrag stellen kannst - hier, beim DIAC.
    Um Deinen Beruf allerdings bei der TRA anerkennen zu lassen, sind m.W. insgesamt vier Jahre nötig, inkl. Ausbildung (siehe mein oberes Posting).
    Für uns als "skilled" people sind also auf jeden Fall vier Jahre nötig.
    Vielleicht kennen die Agenten irgendeinen Trick oder sonstwas ... wäre interessant zu wissen :)

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter ...
    Dennis

    ps: Was ist eigentlich die ATR Bescheinigung?

  • Ich werde meinen Agenten mal weiter befragen, aber soweit hat er gesagt, bis September geht nichts.

    TRA = Trades Recognition Australia = Akzeptanz/Anerkennung deines Berufes in Australien(wird wohl jeder hier auch selber übersetzten können ;-))

    Wenn ich was neues erfahre, werde ich es Posten.

    Gruß Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von dommal (16. Februar 2008 um 19:08)

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