• hab es überwiesen.

    wie sollen die das zurücküberweisen. haben das geld 15.4. überwiesen.
    das geld ist weg , da können die doch nichts mehr zurücküberweisen.

    oder hat da jemand andere erfahrungen bzw. kennt sich besser aus.
    aber kann mir nicht vorstellen das man das so einfach zurücküberweisen kann.

    von wo sollen die denn das geld holen wenn es nicht mehr da ist

  • Eine Überweisung kann nicht zurück gebucht werden, eine Lastschrift (Abbuchung) schon. Aber auch nur innerhalb von 6-8 (?) Wochen.

    Hast Du denn schon eine Strafanzeige gemacht?

  • Hey, don't get mad at me. I'm just trying to help X(

    Das waeren auf jeden Fall die ersten Sachen die ich checken wuerde.

    Qantas booking and flight confirmation
    Bank

    Hast du dich evtl. denn schon mal erkundigt, wer die Insolvenz bzw den Betrug bearbeitet?
    Frag mal bei der Polizei in Gelsenkirchen nach ob es ein Aktenzeichen gibt.

    Hoechstwahrscheinlich muessen alle geprellten sowieso 'ne polizeiliche Anzeige machen um ihren Schaden gelten machen zu koennen.

    Hast due eine Reiseruecktrittsversicherung?
    Hast du schon mal das ganze Kleingedruckte gelesen oder mal gegoogelt was in solchen Faellen zu machen ist?

    Was sind die naechsten Schritte?

    Danach allerdings wuerde ich dann anfangen zu heulen.

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • sorry schnute , war überhaupt nicht böse gemeint.
    aber bin grad fertig mit den nerven.

    war am freitag gleich bei der polizei , hatten dann gerade aber keine zeit und ich hatte dann gestern ein termin.

    sie haben alles aufgenommen und werden den fall an die polizeistelle gelsenkirchen weitergeben.diese senden mir dann per email wohl das aktenzeichen zu.dieses müsste ich dem anwalt dann geben falls wir einen einschalten.

    aber mir persönlich bringt das nichts. also kein recht darauf das ich nochmals was vom geld bekommen könnte.

    dafür müsste ich einen anwalt einschalten.
    und ob es sich lohnt diesen einzuschalten und diese kosten noch zu übernehmen weis ich momentan auch nicht.
    da ich einfach denke das wir sowieso nichts mehr von dem geld sehen werden.

    evtl. könnte es eine sammelklage geben meinte unser polizist.


    wir hatten nur die übliche reiserücktrittsversicherung , aber diese ist ja natürlich auch über dieses reisebüro.anstonsten hatten wir keine versicherung

  • Zitat

    Original von Lottner30


    wir hatten nur die übliche reiserücktrittsversicherung , aber diese ist ja natürlich auch über dieses reisebüro.anstonsten hatten wir keine versicherung

    Ich glaube nicht, dass das Reisebuero auch eine Versicherung ist. Die erledigen das nur fuer die Kunden, die das nicht selbst und billiger online machen wollen oder koennen.
    Schau mal auf den Versicherungsschein. Da steht sicher etwas anderes als der Name des Reisebueros.

    Good luck.

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • Aufgeben ist echt einfach.

    Genauso wie sich die ganze Reiseroute vorkauen zu lassen.

    2 min googlen hat das ergeben:

    Deutsche Reiseveranstalter sind verpflichtet, jeder Buchung einen Sicherungsschein beizulegen, der Kunden im Falle der Insolvenz vor finanziellem Verlust schützt.

    http://www.welt.de/reise/article8…leite_geht.html

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

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  • Eine Reiserücktrittsversicherung leistet nur aus versichertem Grund. Und das heißt im Normalfall Krankheit oder Tod eines Reiseteilnehmers oder eines nahen Verwandten. Manche leisten auch bei unerwarteter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsangebot, Schwangerschaft, o.ä. Da kein versicherter Grund vorliegt, ist die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall unerheblich.

    Ein Reisepreis-Sicherungsschein sichert das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Die Lücke, die hier besteht, ist das Reisebüro. Am besten zahlt man immer direkt an den Veranstalter. Den Sicherungsschein erhält man mit der Buchungsbestätigung. Vor Erhalt des Sicherungsscheins muss man nichts bezahlen, auch keine Anzahlung. Ein Sicherungsschein ist nur bei einer Pauschalreise vorgeschrieben, d.h. Buchung von mehreren Leistungen im Paket (meist Flug und Hotel).

    Falls der Flug tatsächlich bei Qantas nicht bezahlt worden ist, sehe ich in diesem Fall eher schwarz. Der bezahlte Betrag sollte dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Forderung geltend gemacht werden. Die Chancen, hiervon etwas zurückzubekommen, sind eher gering, da offenbar das veruntreute Geld ja verschwunden ist.

    Viele Grüße, Eckart

  • Zitat

    Schnute
    Deutsche Reiseveranstalter sind verpflichtet, jeder Buchung einen Sicherungsschein beizulegen, der Kunden im Falle der Insolvenz vor finanziellem Verlust schützt.

    Unsere Antworten haben sich überschnitten. Siehe unten: Ein Sicherungsschein ist nur bei einer Pauschalreise verpflichtend, nicht wenn der Flug einzeln gebucht wird. Und eben der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, nicht das Reisebüro. Wenn das mit der Weiterleitung des Geldes beauftragte Reisebüro pleite geht, nutzt einem der Sicherungsschein des Veranstalters gar nichts, denn den gibt es ja weiter.

    Viele Grüße, Eckart

  • @ Eckart , genau richtig.

    bin ja nicht nur ich davon betroffen.
    in anderen foren bzw. bei facebook schreiben hunderte davon und auch die haben keine hoffnung das sie wieder geld erhalten werden.

    wo soll das geld auch herkommen. es ist ja verschwunden.


    Schnute , ich glaub du hast dich einfach nicht richtig in dieses ganze thema reingelesen sonst würdest du nicht so unqualifizerte sachen erzählen und auf alten geschichten rumreiten.


    wie wenn ich es mir in so einem fall einfach machen würde und auf die 2500 euro k...en (geä.Mod DT)würde.
    aber in diesem fall , sagen ja alle , sieht es schlecht aus.

    das sagen anwälte bei anderen , polizisten zu mir , 100 andere betroffene.

    ich hab halt keinen sicherungsschein. selbst wenn sie mir einen geben müssten , müssen sie aber nicht da ich nur den flug gebucht hab.

    was sollte ich jetzt machen. ich / niemand hat einen sicherunggschein .
    soll ich mich melden und sagen ich hätte einen sicherungschein bekommen müssen und den hab ich aber nicht deswegen habt ihr nochmals betrogen und ich hab recht auf das geld.
    das reisebüro ticketpoint gibts schon nicht mehr.
    man kann so wie es aussieht wirklich nichts machen.
    das geld ist nunmal weg verdammt

  • Zitat

    Lottner30
    Schnute , ich glaub du hast dich einfach nicht richtig in dieses ganze thema reingelesen sonst würdest du nicht so unqualifizerte sachen erzählen und auf alten geschichten rumreiten.

    Nicht böse sein. Ich glaube, sie wollte Dir trotzdem helfen...

  • Zitat

    muss mich damit abfinden das das geld weg ist.

    dann mach das, oder schalte Anwälte ein.

    und auf Foren Teilnehmer loszugehen ist auch einfach.

    Zitat

    Aufgeben ist echt einfach.

    Genauso wie sich die ganze Reiseroute vorkauen zu lassen.

    2 min googlen hat das ergeben:

    da muß ich Schnute absolut recht geben.
    Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn du mal die Zeit drauf verwendet hättest über Ticketpoint im internet zu recherchieren, hättest du bestimmt was gefunden, was dich vielleicht davon abgehalten hätte, dort zu buchen.

    ----------------------------------------------------------------
    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Minnie Orb
    bei allem Respekt, Deine Reaktion finde ich unangemessen - ich wäre auch ganz schön durcheinander, wenn ich 2,5k EUR verloren hätte. Eckart hat es doch ganz gut erklärt. Schnute hat vermutlich Reiserücktrittsversicherung, Sicherungsschein, Pauschalreise, Einzelleistung, Vermittlerstatus, Reisebüro, Veranstalter nicht ganz genau recherchiert.

    Eine Google-Recherche und ein bisschen im Forum von "Der Westen" stöbern lässt folgendes Bild entstehen: es gibt wohl viele Verbraucher, die schon seit mehreren Jahren immer wieder gerne bei Ticketpoint - sogar im Ladengeschäft - gebucht haben. Ich hätte es nicht "vorher gewusst".

    Das einzige, was wirklich auffiel war der etwas nervige "Linktausch-Spam" von TP.. das könnte man als unseriöses Geschäftsgebaren bezeichnen.

    2000: Broome - Perth
    2002: Perth
    2004: Southern WA
    2005: Cairns - Alice Springs
    2007: Kimberley - Top end
    2009: Fraser Island - Cape York
    2011: Regen in WA..
    2013: das letzte Mal: Cairns - Center - Darwin
    2014: Kambodscha & Koh Samui
    2015: Kalahari

  • wo bin ich denn auf schnute losgegangen.
    ich hab doch nur gesagt das das nicht stimmt was sie geschrieben hat.


    und ich hab mich vorher über ticketpoint infomiert und kunde genauso wie tausende andere kunden nichts auffällig negatives finden.

  • Ich will wirklich keinem was, aber ich glaube dass ist der falsche Zeitpunkt noch weiter auf Lottner rum zu hacken oder ihm irgendeine Untätigkeit zu unterstellen. Er hat doch viel gemacht (Polizei, Internet Recherche etc.) und ist bestimmt geknickt genug. Ich glaube da gibt keiner einfach auf. Und bestraft ist er bestimmt genug!

    Ich fühle echt mit. Ich glaube wir haben so ziemlich zur gleichen Zeit geplant und gebucht. Wir fliegen am 08.10. und wenn uns sowas passieren würde..... Oh gott ich darf gar nicht dran denken....

    @Lottner
    habt ihr denn jetzt auch schon den Camper gebucht oder sonst "unstornierbare" Leistungen gebucht auf denen Ihr sitzen bleiben würdet? Kommt ein erneuter Ticketkauf in Frage, damit ihr die Reise antreten könnt? ich meine falls Euch so nur noch mehr Geld "für nix" verloren gehen würde?

    LG Ricky

  • ergänzend noch etwas von der Verbraucherzentrale NRW:

    Zitat

    ... Anders verhält sich die Rechtslage hingegen, wenn bei dem Reisevermittler nur Einzelleistungen – etwa Flug oder Unterkunft – geordert worden sind: Grundsätzlich besteht zwar auch in diesem Fall gegenüber dem Reisebüro ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung. "Angesichts der kompletten Zahlungsunfähigkeit von Tickets Points sind die Aussichten, diesen Anspruch auch durchsetzen zu können, allerdings gering", so die Verbraucherzentrale NRW. Zur besseren Absicherung der Kunden fordern die Verbraucherschützer schon seit langem, auch Fluggesellschaften oder Hoteliers bei Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit in die Pflicht zu nehmen...

    Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127954472427243/link760631A

    2000: Broome - Perth
    2002: Perth
    2004: Southern WA
    2005: Cairns - Alice Springs
    2007: Kimberley - Top end
    2009: Fraser Island - Cape York
    2011: Regen in WA..
    2013: das letzte Mal: Cairns - Center - Darwin
    2014: Kambodscha & Koh Samui
    2015: Kalahari

  • Zitat


    Und ich bin mir ziemlich sicher, wenn du mal die Zeit drauf verwendet hättest über Ticketpoint im internet zu recherchieren, hättest du bestimmt was gefunden, was dich vielleicht davon abgehalten hätte, dort zu buchen.

    Habe ich spontan auch gedacht, aber in diesem Fall hätte jeder von uns darauf hereinfallen können.
    Es ist kein reines Internetreisebüro, sondern in Gelsenkirchen-Buer gibt es dieses office. Es besteht seit ca. 10 Jahren und hat 2 Inhaber.
    Bis Ende letzten Jahres haben die wohl auch regulär gearbeitet. Plötzlich kommt einem der Inhaber in den Kopf, sich Geld abzuzwacken und sich davon zu machen, incl. seine Geschäftspartnerin sitzen zu lassen.
    Weiterhin wirbt diese Internetseite seit 2008 mit einer POLIZEILICHEN EMPFEHLUNG! als seriöses Reisebüro.

    @lottner: geh zu einem Anwalt und lass dich zumindest beraten. Das kostet nicht allzu viel und danach bist du etwas schlauer.

    Gruß
    pauline

  • So ein Pech.... Tut mir echt leid für euch!

    Aber ich fürchte auch, daß ihr von dem Geld nichts oder nur einen Bruchteil sehen werdet.

    Reiserücktrittsversicherung und Reisesicherungsschein greifen bei euch nicht. Es ist kein Fall des Rücktritts und ein Sicherungsschein ist - wie schon geschrieben - nur bei Pauschalreisen vorgeschrieben (menno, wenn ihr auch nur eine Nacht im Hotel dazu gebucht hättet, wäre es aller Voraussicht nach als Pauschalreise gelaufen. Wir haben jedenfalls einen Sicherungsschein bekommen, als wir über ein Reisebüro den Flug und eine Nacht im Hotel gleichzeitig gebucht haben).

    Rechtlich läuft es so, daß ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Das Amtsgericht bestellt einen Gutachter der zunächst prüft, ob genug liquide Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Wenn ja, dann Insolvenzverfahren mit Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die Weiterführung des Geschäfts anstrebt. Gläubiger können ihre Forderungen zur Masse anmelden und werden ggfs. anteilsmäßig je nach Masse entschädigt. Wenn nicht, wird die Akte zugeklappt. Auskunft gibt die Insolvenzabteilung des Amtsgerichts, das für den Firmensitz zuständig ist. Forderungen müssen angemeldet werden, sonst werden sie nicht berücksichtigt.

    Ob es strafrechtlich ein Betrug, eine Untreue des "verschwundenen Geschäftsführers" oder eine Insolvenzverschleppung war, kann euch egal sein. Im Strafverfahren gibt es kein Geld (außer bei der Auflage der Schadenswidergutmachung gem. § 153a StPO oder einer Rückgewinnungshilfe) aber eine Strafanzeige eröffnet zumindest die Chance, an diesen Tropf gehängt zu werden. Außerdem verjähren deliktische Ansprüche erst in 30 Jahren.

    Also ich würde Strafanzeige erstatten (falls nicht schon geschehen) das Aktenzeichen des zuständigen Insolvenzgerichts in Erfahrung bringen und dort meine Forderung anmelden.
    Davon kommt die Kohle zwar nicht wieder, aber es besteht zumindest die Chance, in ferner Zukunft noch mal an das Geld (besser gesagt, einen Teil davon) zu kommen. Dazu brauchst Du auch nicht gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, indem Du einen Anwalt beauftragst. Einen Erstberatungsschein für eine anwaltliche Beratung gibt es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übrigens gegen Zahlung von 10 Euro bei der Rechtsantragsstelle des für Deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.

    Wenn dazu Fragen sind, gerne per PM

    Gruß
    Yanjep

    Einmal editiert, zuletzt von yanjep (19. Juli 2010 um 18:57)

  • Zitat

    Original von Lottner30
    Sie konnte nicht sehen ob bereits Geld überwiesen ist, aber sie konnte sehen dass noch keine Tickets gebucht sind.

    Ein wenig wundert mich das aber, da in dem von Dir verlinken Screenshot von der Qantas-Seite der erste Flug schon als "bestätigt" angezeigt wird.

    Um selber rauszubekommen, ob Du ein Ticket oder nur eine Reservierung hast:

    1) Auf "http://www.checkmytrip.com" gehen
    2) Amadeus-Code und Nachname eingeben
    3) Es erscheinen die Angaben zu den Flügen und beiden Mitreisenden. Wichtig ist nun die Rubrik "e-ticket number" gleich unterhalb von "traveller information". Wenn diese Rubrik erscheint und hier zwei Nummern (eine für jeden von Euch) angegeben werden, ist meiner Meinung nach alles OK.

    Viel Erfolg und gib' bitte über das Erbebnis Bescheid.

    Schöne Grüße,
    Dirk

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