Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung


  • Da kann ich als Schwabe auch nur zustimmen!

    Meine Nachbarn sind in jeder Hinsicht froh, einen South German
    um sich zu haben, der viel weiss, nicht faul ist und Kochen kann,
    dass die Aussies nur so mit der Zunge schnalzen.

    Probleme mit dem Auto, Kochrezept, irgendwas ums Haus kaputt,
    frag den South German heisst es in unserer Strasse, und da ist meine australische Frau stolzer drauf als ich selbst.

    Heimat ist fuer mich hier, weil man mich machen laesst und mir keine
    Steine in den Weg legt wie in Deutschland.

    Doch nun wird es fuer mich Zeit, auch auf dem Papier ein Australier zu werden.
    Da ich noch Familienmitglieder, Erbschaftserwartungen und eine
    Eigentumswohnung in Deutschland habe, faellt es mir nicht leicht,
    diese Staatsbuergerschaft abzugeben.
    Ich weiss auch nicht, ob ich mich dadurch in eine weitaus schlechtere
    Lage bei irgendwelchen Problemen bringen wuerde.
    Sei es mit den Mietern, bei der Erbeverteilung usw., man ist ja dann ein
    Auslaender, der in Deutschland eventuell fuer seine Rechte vor Gericht ziehen muss.

    Aus dieser Sicht versuche ich die deutsche Staatsbuergerschaft behalten zu koennen, wenn ich Aussie werde.

  • Zitat

    Original von andeos
    Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

    Eigentlich nicht.
    In den Infos zur BBG steht doch ganz klar welcher Betrag pro Erwachsenem und pro Kind bezahlt werden muss im Falle einer Genehmigung als auch im Falle einer Ablehnung.

    Glückwunsch zur BBG. :] Ich habe meine auch vor Kurzem bekommen.

  • Zitat

    Original von andeos

    Ich hab gerade die Bewilligungsmitteilung für meinen Beibehaltungsantrag bekommen und bin aus den Latschen gekippt: Die wollen 612 Euro! Ich habe erwartet, dass die Kosten wie beim Visum pro Antrag (also pro Familie) anfallen und nicht pro Kopf. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

    ist doch human :]

    ich haette, als ich die deutsche beantragen wollte, fuer die beibehaltung meiner eigenen 1 bruttomonatsgehalt hinlegen duerfen.

    ...was mich dann von meinem vorhaben abhielt =)

  • Zitat

    Original von EdnaAverage
    Kann man eigentlich einen zweiten Antrag auf Beibehaltung stellen, falls der erste abgelehnt wurde?


    und dann gleich noch eine Frage:

    hat die Beibehaltungsgenehmigung ein Verfallsdatum, also ein Datum bis zu dem man die zweite Staatsbuergerschaft beantragt oder erhalten haben muss?

    viele Gruesse Susanne

    I am, you are , we are Australian !
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  • Zitat

    Original von EdnaAverage
    Kann man eigentlich einen zweiten Antrag auf Beibehaltung stellen, falls der erste abgelehnt wurde?

    Ja, ich kann mich aber nicht mehr an die Frist erinnern.

    Normalerweise tritt das Amt aber vor Ablehnung auf einen zu und fragt nach möglichen weiteren Benachteiligungn oder Gründen, damit der Antrag vielleicht doch noch durch gehen kann.

  • Danke Matzi

    lg Susanne

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  • Zitat

    Original von EdnaAverage
    Vielen Dank, Matzi. Muss meinen Bekannten mal fragen, ob er dementsprechend informiert wurde.


    Wurde der Antrag denn schon abgelehnt? Wenn ja, dann muss der Bescheid doch eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Soweit ich mich erinnern kann, ist das doch bei allen Behoerdenentscheidungen in Deutschland so vorgeschrieben. Daraus muesste dann doch hervorgehen, welche rechtlichen Optionen er hat.

    Cheers,
    Joerg

  • Hallo Joerg,

    die Frau meines Bekannten hatte mir gesagt, dass sein Antrag auf Beibehaltung abgelehnt worden waere und wusste nichts von einer Rechtsbelehrung. Das ist aber weiter nicht verwunderlich. Sie interessiert sich fuer Sachverhalte dieser Art eher weniger. ;) Bei Gelegenheit werde ich ihn fragen.

    Gruesse
    Gitte

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • Zitat

    Original von matzi

    Eigentlich nicht.
    In den Infos zur BBG steht doch ganz klar welcher Betrag pro Erwachsenem und pro Kind bezahlt werden muss im Falle einer Genehmigung als auch im Falle einer Ablehnung.

    Glückwunsch zur BBG. :] Ich habe meine auch vor Kurzem bekommen.

    Also ich kann in dem Infoblatt vom Konsulat Melbourne keine Kopfpraemie finden. Da steht nur 255,- Euro pro Antrag, bei Ablehnung 191,-. Wo hast du die Info mit der Kopfpraemie her?

    Barbara

  • Zitat

    Original von andeos

    Also ich kann in dem Infoblatt vom Konsulat Melbourne keine Kopfpraemie finden. Da steht nur 255,- Euro pro Antrag, bei Ablehnung 191,-. Wo hast du die Info mit der Kopfpraemie her?

    Barbara


    ähm ja wie du selber schreibst...255 € pro Antrag, macht 255 € pro Kopf nach meiner Rechnung??? Kinder zahlen unter bestimmten Umständen etwas weniger... guckst du hier


    google ist dein Freund :]

  • Danke, Jessie. Ich bin nach den Angaben des Konsulat gegangen.

    Pro Antrag heisst nicht notwendiger weise pro Kopf. Beim Visumsantrag zahlt man auch nur einmal (pro Antrag), egal fuer wie viele Koepfe.

    Hab nicht erwartet, dass das so teuer wird. Hab noch gescherzt bei Kollegen, dass der Erwerb der Staatsangehoerigkeit ja geradezu zum Schnaeppchenpreis zu haben ist verglichen mit den Visumskosten...

  • Zitat

    Original von andeos
    Danke, Jessie. Ich bin nach den Angaben des Konsulat gegangen.

    Pro Antrag heisst nicht notwendiger weise pro Kopf. Beim Visumsantrag zahlt man auch nur einmal (pro Antrag), egal fuer wie viele Koepfe.

    Hab nicht erwartet, dass das so teuer wird. Hab noch gescherzt bei Kollegen, dass der Erwerb der Staatsangehoerigkeit ja geradezu zum Schnaeppchenpreis zu haben ist verglichen mit den Visumskosten...

    ok :] stimmt, bei Anträgen nach D verfalle ich automatisch in den deutschen Modus, heisst, in D ist pro Antrag = pro Kopf und in AUS ist pro Antrag pro Antrag in meiner Denke, sorry also.

    Ich les seit langem alles was mir unter die Augen kommt zu diesem Thema. Zumindest für uns würde die Aussage mit dem Schnäppchenpreis von 255 € pro Kopf noch passen, der Visaantrag mit IELTS, Übersetzungen und Berufsanerkennung war doch deutlich teurer. ABER ich muss noch 2 Jahre warten und hoffe, das bis dahin die Gesetzes- Änderungen zu dem Thema (Beibehaltungsgenehmigung) endlich durch sind und man dann 2 Staatsbürgerschaften haben darf, ohne diese Bebehaltungsgenehmigung :] und ohne deren Kosten ;)

  • Zitat

    Original von Jessie
    ABER ich muss noch 2 Jahre warten und hoffe, das bis dahin die Gesetzes- Änderungen zu dem Thema (Beibehaltungsgenehmigung) endlich durch sind und man dann 2 Staatsbürgerschaften haben darf, ohne diese Bebehaltungsgenehmigung :] und ohne deren Kosten ;)

    Ehrlich, da ist eine Änderung geplant ? Das wäre ja praktisch. Ich bin zwar auch erst 2 Jahre hier und habe eigentlich gar keine Lust, mich mit dem Thema citizenship auseinanderzusetzen. Andererseits sitzt hubby mir im Nacken ;) und es kann ja wirklich nicht schaden, einen zweiten Pass zu haben. Hauptsache, Aufwand und Kosten sind minimal :rolleyes:

    When you're in Australia, you're REALLY in Australia !!

  • Zitat

    Original von andeos

    Also ich kann in dem Infoblatt vom Konsulat Melbourne keine Kopfpraemie finden. Da steht nur 255,- Euro pro Antrag, bei Ablehnung 191,-. Wo hast du die Info mit der Kopfpraemie her?

    Barbara

    Zitat


    Das Verfahren ist gebührenpflichtig!
    Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 Euro (bei
    minderjährigen Kindern grundsätzlich 51,00 Euro je Kind).
    Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, wird eine Gebühr von bis zu 127,00 Euro fällig.
    Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 191,00 Euro.


    [URL=http://www.bva.bund.de/cln_046/DE/Auf…Merkblatt1P.pdf]Quelle[/URL]

  • Zitat

    Original von Stine

    Ehrlich, da ist eine Änderung geplant ? Das wäre ja praktisch. Ich bin zwar auch erst 2 Jahre hier und habe eigentlich gar keine Lust, mich mit dem Thema citizenship auseinanderzusetzen. Andererseits sitzt hubby mir im Nacken ;) und es kann ja wirklich nicht schaden, einen zweiten Pass zu haben. Hauptsache, Aufwand und Kosten sind minimal :rolleyes:

    Hi Stine,

    na, direkt ne Aenderung geplant, wuerde ich nicht sagen .....
    wir hoffen wohl drauf - im Rahmen der sonst so gepriesenen Globalisierung!

    Noch ein anderer Kostenvergleich:

    Australischer Reisepass: ca. $ 220,- gueltig 10 Jahre
    das sonst fuer PR benoetigte Resident Return Visa: ca. $ 260,- gueltig 5 Jahre.

    Da scheints fast guenstiger, mal die EUR 255 zu zahlen .....

    Gruss von ExHamburgerin zu ExHamburgerin,
    Susanne

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  • Zitat

    Original von Jessie

    ABER ich muss noch 2 Jahre warten und hoffe, das bis dahin die Gesetzes- Änderungen zu dem Thema (Beibehaltungsgenehmigung) endlich durch sind und man dann 2 Staatsbürgerschaften haben darf, ohne diese Bebehaltungsgenehmigung :] und ohne deren Kosten ;)

    Kann man dazu irgendwo 'offizieller' nachlesen? :)

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

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