Nach Visaantrag noch immer nach 3 Monaten ausreisen?

  • Hallo ihr Lieben,

    Quäl mich im Moment ein wenig mit dem partnervisum herum und jetzt ist noch eine weiter Frage aufgetaucht wo ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Bin derzeit mit dem 3-monatigem Touristenvisum in Sydney, möchte jedoch mit Dezember das Partnervisum beantragen. Mein Touristenvisum ist noch bis Anfang April 2011 gültig und Immi hat mir mitgeteilt, dass es bis zu diesem Datum auch nach visumsantrag nicht auf ein bridging Visum umgestellt wird.

    Heißt das ich muss nach Visumsantrag noch immer alle 3 Monate ausreisen?

    Danke für eure Hilfe!!!

  • Zitat

    Original von sandy_123

    Bin derzeit mit dem 3-monatigem Touristenvisum in Sydney...
    Mein Touristenvisum ist noch bis Anfang April 2011 gültig...


    Wie geht'n das zusammen? Mal erklaeren?

    Cheers, Floyd.

  • Das Tourivisum ist 12 Monate gueltig wobei man sich damit aber immer nur max 3 monate am Stueck in Australien aufhalten darf.

    Aber zugegeben, das statement las sich komisch :)

    LG
    Ela

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  • Ich würde vermuten, dass Sandys Touristensvisum von 4x3 Monaten die Condition 8503 hat (no further stay). Damit gibt es kein Bridging Visum. Sandy, schau vielleicht mal im Visa Grant Letter, den Du per Email erhalten haben dürftest oder falls Du ein Visa Label im Pass hast, da nach. Wenn Condition 8503 spezifiziert ist, ist mein Vermutung richtig.
    Ferner würde das bedeuten, dass Du von innerhalb Australiens gar kein Partnervisum beantragen kannst .

    Finde ich prima, dass Du, nachdem du beim DIAC schon nachgefragt hast, hier im Forum noch mal nachhörst, ob das auch alles richtig ist. :D Die wissen ja auch chnit alles. :D

    Cheers, Hans

  • Hallo Hans,

    danke für deine Hilfe. Hab nochmal nachgeschaut und ich habe nur die Conditions: 8101, 8201, 8527, 8528 - dass ich eben nicht arbeiten darf, nach 3 monaten ausreisen muss usw.

    Ich habe diesbezüglich auch schon nachgefragt nur die haben mir mehr oder weniger mitgeteilt, dass meine Konditionen bis mein Visum im April abläuft genau so bleiben wie jetzt.
    Aber irgendwie wiederspricht das jedoch dem, dass man nach Antragsstellung in dem Land bleiben muss bis man das Visum bekommt oder eben nicht.

  • Wenn Du, da du die 8503 Condition chint hast, das Spouse Visa im Land beantragst, musst Du auch nicht bei Ablauf des Touri Visums ausreisen. Sondern bekommst ein Bridging Visum, mit dem Du so lange im Land bleiben kannst (und musst), bis über den Antrag entschieden wurde. Arbeiten darfst du auf dem Bridging Visum aber cniht.

    Cheers, Hans

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (10. November 2010 um 09:41)

  • Zitat

    Original von Floyd Anderson
    You got the Blossom syndrome? :baby: :P :D

    ;( :]

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (10. November 2010 um 10:05)

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