Staatsbürgerschaft

  • Hallo ;)

    Ich bin neu hier, hoffe ich stelle die Frage an die richtige Stelle im Forum....

    Mein Vater war Australier, meine Mutter ist Deutsche, ich wurde in Deutschland geboren. Mein Dad ist nach Australien zurückgegangen als ich noch ein Kind war, und kurz darauf gestorben. Ich wüsste nun gerne, ob ich theoretisch Chancen auf die doppelte Staatsbürgerschaft hätte. Meine Eltern waren nicht verheiratet, er steht aber auf meiner Geburtsurkunde .

    Vielen Dank im Voraus

    Ruby

  • Hallo

    Ich konnte die australische Staatsbuergerschaft an meine Tochter weitergeben,weil ich gebuertiger Australier bin.Meine Tochter allerdings kann die australische Staatsangehoerigkeit nicht weitergeben,weil sie in Deutschland geboren wurde..Allerdings kann Dir dann die deutsche Botschaft in Australien Probleme machen,wenn Du dort deinen deutschen Pass verlaengern willst und Du kein Visa hast(weil Du ja denn den Aussie Pass hast).Dann musst Du einen Antrag stellen auf doppelte Staatsangehoerigkeit.Beim deutschen Einwohnemeldeamt werden Sie Dir auch fragen ob Du noch eine Staatsangehoerigkeit hast.Kann sein das Du dort dann schon einen Antrag stellen musst.

    Gruss aus Perth

  • Zitat

    Original von walkabout
    Allerdings kann Dir dann die deutsche Botschaft in Australien Probleme machen,wenn Du dort deinen deutschen Pass verlaengern willst und Du kein Visa hast(weil Du ja denn den Aussie Pass hast).Dann musst Du einen Antrag stellen auf doppelte Staatsangehoerigkeit.

    Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn jemand durch binationale Eltern beide Staatsbürgerschaften erhält, dann braucht doch kein Antrag auf Beibehaltung gestellt werden. ?(

  • Zitat

    Original von matzi
    ......
    Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn jemand durch binationale Eltern beide Staatsbürgerschaften erhält, dann braucht doch kein Antrag auf Beibehaltung gestellt werden. ?(


    Doch es ist aber so.
    Wenn du jetzt, wie in diesem Fall eine andere Staatsbürgerschaft hast, und dann dein deutscher Pass ist abgelaufen ist und du beantragst einen neuen.
    Kann es zu "Problemen" kommen.
    Das du keinen deutschen Pass mehr bekommst oder du beantragst die Beibehaltung.
    Was natürlich heißt, das du die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben mußt.
    Leider ist es für uns Deutsche nicht so einfach eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben (okay Ausnahme EU Staaten und die Schweiz).
    Das finde ich auch sehr schade.
    Alle meine Arbeitskollegen hier in Kanada haben zwei Pässe (z.B. UK und Kanada oder AUS und Kanada) und brauchen hiere eigentliche Staatsbürgerschaft nicht abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von OHW68 (18. März 2011 um 05:21)

  • Der von dir genannte Fall ist aber doch etwas anderes. Wenn man aktiv später eine 2te Staatsbürgerschaft annehmen möchte, dann muss man um die Deutsche nicht zu verlieren, einen Antrag auf Beibehaltung stellen. Wird der genehmigt, dann kann man eine weitere StaBü annehmen und ist ab dann dual citizen.
    Das habe ich auch. Ich habe die Deutsche von Geburt an und habe nach Genehmigung der Beibehaltung noch zusätzlich die australische Staatsbürgerschaft angenommen.

    In dem hier genannten Fall geht es aber um die Staatsbürgerschaften die ein Kind automatisch durch die Geburt erhält, nämlich 2 verschiedene, da die Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben. Das geschieht ganz automatisch und ohne aktives Annehmen der Staatsbürgerschaften. Und genau deshalb wird keine Beibehaltungsgenhmigung benötigt.

    Meine Kinder haben nämlich auch automatisch die deutsche (von mir) und die australische (vom Vater). Man muss nur bei der Botschaft die Geburtsurkunde vorlegen und die Staatsbürgerschaften der beiden Elternteile beweisen.

    Oder steh ich grad aufm Schlauch ??

  • ....Meine Kinder haben nämlich auch automatisch die deutsche (von mir)

    Das ist ja richtig.
    Aber wen die Kinder dann Volljährig sind.
    Müßen sie sich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie dann haben wollen.
    Die Deutsche oder die AUS.
    Weil eigentlich DE nicht möchte, das man mehre Staatsbürgerschaften hat.
    Ausnahme die der Staaten der EU und Schweiz.
    Deshalb kann man ja den Antrag stellen, auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.
    Ganz so einfach ist es leider nicht, das man eine Doppelte Staatsbürgerschaft haben kann.
    Leider....so lange das so ist, werde ich meinen deutschen Pass auch nicht abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von OHW68 (18. März 2011 um 06:05)

  • Zitat

    Original von OHW68
    ....Meine Kinder haben nämlich auch automatisch die deutsche (von mir)

    Das ist ja richtig.
    Aber wen die Kinder dann Volljährig sind.
    Müßen sie sich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie dann haben wollen.
    Die Deutsche oder die AUS.

    Nein, das stimmt nicht. Das kannst du mir ruhig glauben, ich habe mich mit dem Thema dual citizenship intensiv auseinander gesetzt.
    Ich habe jetzt mal nach einer Quelle gesucht, die das belegt.

  • Es steht doch in deinem Link....

    Copy..
    "
    Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!

    Okay, ich werde jetzt ins Bett gehen ;)
    Hier ist es jetzt 11:29 MST (und auch schon Sommerzeit obwohl noch Schnee hier ist :D)

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von OHW68 (18. März 2011 um 06:30)

  • Okay...noch nicht im Bett.
    Aber nur so kenne ich es auch. ?(
    Wen sie dann beide Staatsbürgerschaften behalten können ist es gut.
    Aber ehrlich, ich dachte immer zwei gibt es in DE nicht.
    DE will das man "nur" eine hat.
    Im allgemeinen ohne jetzt Antrag auf Beibehaltung zustellen.
    Da ist DE etwas ander's als andere Staaten.

    Aber es ist okay...
    Jedenfalls werde ich meinen Pass nicht abgeben nur um eine andere zu bekommen. Es sei dann ich erhalte die Beibehaltungerlaubnis.
    Aber falls die Entscheidung kommen sollte Deutsche oder die andere.
    Dann pro DE.

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

  • Manche Staatsbuergerschaften bekommt man per Geburt im jeweiligen Land (z.B. alle Laender Suedamerikas)
    Die wird man auch nicht ohne Weiters los, somit haben auch meine Kinder zwei Staatsbuergerschaften, die sie (bestaetigt vom Konsulat in Sao PAulo und Rio) dauerhaft behalten werden, ohne sich jemals nur fuer die deutsche entscheiden zu muessen.

    Nebenbei koennten meiner Kinder auch nicht mehr in Brasilien einreisen, wenn sie nur den deutschen Pass mit Vermerk ueber den brasilianischen Geburtsort vorzeigen.
    Als Brasilianer sind sie gezwungen mit deren brasilianischen Paessen ein- und auszureisen. Ich nehme mal an, dass solche Umstaende den deutschen Behoerden bekannt sind und auch deshalb nicht verlangt wird, eine durch Geburt im jeweiligen Land erlangte Staatsbuergerschaft abzulegen.
    Interessant auch, dass Ausnahmen (z.B. doppelte Nachnamen) im deutschen Familienrecht gemacht werden, wohlwissend dass diese Kinder sonst Paesse mit verschiedenen Namen haetten.

    Da meine Kinder allerdings im Ausland geborene Deutsche sind, koennen sie die deutsche Staatsbuergerschaft nicht weiter vererben (es sei denn die Kinder werden dann wieder in D geboren). So wurde es mir auch im Konsulat erklaert.

    Gruss Christian

  • Das ist ja mal interessant, also wenn ich hier in Oz Kinder habe mit meinem australischen Partner, dann kriegen die ja beide von Geburt an, aber wenn ich das richtig verstehe, dann würden meine Enkelkinder keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr bekommen, da ihr Vatter/Mutter zwar deutsch ist, aber nicht in Deutschland geboren ist?

    2 Mal editiert, zuletzt von LizSpies (19. März 2011 um 04:14)

  • Hab grad mal rumgestöbert und schon auf Wikipedia steht, dass nach 2000 im Ausland geborene Deutsche die Staatsbürgerschaft nicht weitergeben können.

    Aber gut, ich hab noch nicht mal Kinder, wer weiss wie die Dinge stehen wenn ich mal Enkel habe ;)

    Einmal editiert, zuletzt von LizSpies (19. März 2011 um 04:18)

  • Zitat

    Original von LizSpies
    ........
    da ihr Vatter/Mutter zwar deutsch ist, aber nicht in Deutschland geboren ist?


    Ich kann es auch nicht so richtig glauben.
    :D Hätte vielleicht auch einmal im Wiki lesen sollen.
    Aber ist für mich auch "noch" nicht interessant.

    Aber Christian hat ja geschrieben...

    Da meine Kinder allerdings im Ausland geborene Deutsche sind, koennen sie die deutsche Staatsbuergerschaft nicht weiter vererben (es sei denn die Kinder werden dann wieder in D geboren). So wurde es mir auch im Konsulat erklaert.

    Also nehme ich so hin.
    Und glaube den Beamter :D
    Weil im deutschen Staatsbürgerschaft gibt es ja nicht das "Geburtsrecht" Das meint in DE geboren und man ist dann automatisch Deutscher.
    In DE haben wir das Abstammungsrecht...heißt ein Elternteil ist Deutscher, dann sind auch die Kinder Deutsche (egal wo geboren)

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von OHW68 (19. März 2011 um 04:26)

  • Zitat

    Original von OHW68
    Da meine Kinder allerdings im Ausland geborene Deutsche sind, koennen sie die deutsche Staatsbuergerschaft nicht weiter vererben (es sei denn die Kinder werden dann wieder in D geboren). So wurde es mir auch im Konsulat erklaert.

    Mir wurde im Konsulat erklärt, dass wenn die Geburt dieser Kinder innerhalb 1 Jahres angezeigt werden, dann würden sie die deutsche StaBü erhalten.

  • Ich habe dazu folgendes im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz gefunden:

  • Wenn das so ist, dass im Ausland geborene Kinder ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht weitergeben können, wieso sind dann alle Russlanddeutschen Deutsche? Die sind oder waren doch seit Generation nicht mehr in Deutschland.

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