Hallo zusammen,
ich schlage mich zzt. mit dem wenig erquickenden Thema "Abmelden/Kündigen der freiwilligen GKV" herum. Folgende Situation:
1. Wir reisen als Familie Ende August aus D mit einem 457-Visum für mindestens 2 Jahre aus und melden uns auch ordnungsgemäß ab
2. Mein Arbeitsvertrag in D läuft noch bis Ende Oktober, d. h. ich habe im September und Oktober Resturlaub und Überstunden.
3. Versichert sind wir ab Ende August in Australien (schon wegen des 457-Antrags) bei Austhealth mit dem 320 Plan.
Die spannende Frage ist nun, ob wir uns zum Ende August bei der freiwilligen GKV abmelden bzw. kündigen können? (Das Thema Anwartschaft haben wir für uns schon geklärt - braucht also hier nicht thematisiert werden)
Offenbar ist die KV eher der Meinung, dass die Versicherungspflicht am Arbeitsverhältnis "hängt". Ich bin eher der Auffassung, dass ich dann aber die Versicherung wählen kann (also auch Austhealth), zumal mir eine deutsche GKV in diesen beiden Monaten gar keine Leistung zukommen lässt / lassen kann.
Also tendiere ich zur Kündigung mit Nachweis der weiterversicherung bei Austhealth.
Hat irgendjemand vielleicht schon Erfahrungen mit dieser Konstellation bzw. RICHTIG Ahnung der Rechtslage?
Viele Grüße
Mat