Hi mates,
sitze immer noch an unserer Steuererklärung.?(
In die Anlage N-Aus habe ich mein Einkommen nach DBÜ eingetragen.
Als Werbungskosten habe ich Fahrten zur Arbeit eingetragen, wie für meine deutschen Einkünfte auch.
Kann ich Kosten für doppelte Haushaltsführung und die erste Anreise auch eintragen?
mfg a-df:P