Rentenversicherung

  • Hallo Ihr Lieben,

    evtl. kann mich ja jemand von Euch aufklären.
    Ich arbeite nun schon brav 12 Jahre & zahle somit auch in die Rentenversicherung ein.
    In der Zeit wo ich in DU bin selbtverständlich nicht.
    Doch da gibt es wohl ein Abkommen zuwischen Australien & Deutschland. Die Zeit wo man in Australien arbeitet wird einem in D angerechnet. Nur wie läuft das??? Geht das in Australien über die Steuer-Nummer oder braucht man da auch eine Sozialversicherungsnummer???? ?( ?( ?(

    Liebe Grüße
    Silke

  • hi
    leider hast du da etwas missverstanden es giebt ein rentenabkommen zwischen den beiden staaten welches regelt das du nicht in doppelter höhe rente beziehen kannst aber für die anrechnung der zeit in D mußt du selbst freiwillige beiträge ,zur zeit ca min.86€ monatlich einzahlen erkundige dich bei deiner LVA in D ich zahle freiwillig 100€ monatlich so habe ich keine fehlzeiten bei der RV.
    habe hier in du aber noch ne private und die super damit dürfte ich ausreichen abgesichert sein.

    Einmal editiert, zuletzt von dingo-truck (15. Juni 2007 um 02:23)

  • Hi,

    ich hatte ja mit der LVA telefoniert. Das war die Aussage die ich bekommen hatte??? ?( ?( ?(

    Komisch... werd evtl. nochmal anrufen.

    LG
    Silke

  • Hallo Silke,

    bin zwar auch kein Rentenexperte, aber ich vermute mal, du meinst, dass die Jahre in Australien zumindestens mitgezählt werden , und zwar wenn es für das Zusammenkriegen von Mindestwarte-Zeiten erforderlich ist.

    also du hast 12 Jahre Rentenbeitragszeit in D .... dann 2 Jahre Arbeitszeit in Australien .... dann 1 Jahr in D : so würdest du dann schon mal die Mindestwartezeit von 15 Jahren erreichen, die für manche Rentenanträge erforderlich sind.

    Gruss Susanne

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

  • Hi Silke,
    wenn Du von Australien wieder nach Deutschland zurückgehen solltest kannst Du Dir die in DU gezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen.....

    Die Rentenansprüche aus Deutschland gehen Dir nicht verloren, aber letztendlich ist auch die Zahl der Beirtagsjahre wichtig für die Berechnung der Rente in D. Daher solltest Du über eine freiwillige Beitragszahlung nachdenken.
    Lass Dir aber am besten von der BfA eine schriftliche Auskunft geben.

    Nur ergänzend angemerkt, weil es ein ähnliches Thema ist: wenn Du in Australien arbeitest brauchst Du keine Anwartschaft auf die gesetzliche Krankenversicherung in D mehr halten, wie das noch bis Anfang des Jahres sinnvoll war. Seit 1.4.07 besagt §5, Abs. 1 Nr.13, SGB5, dass Du nach Arbeitsaufenthalt im Ausland (mit Verlegung des Wohnsitzes) wieder in die gesetzliche KV aufgenommen werden musst.
    Sinnvoll ist aber, die Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten, weil bisher gezahlte Beiträge sonst verfallen und im Falle eines Unfalls fünf Jahre vor dem Unfalltag die Versicherung bestanden haben muss.....!!!
    Aber das ist nur mein laienhafter Wissenstand, aber bietet Dir hoffentlich nen guten Ansatz zum Nachfragen bei den Behörden und Versicherungen.

    Gruß.

  • Hi Ihr Lieben,
    zur Antwort von Dingo-truck: ich glaube, hier liegt ne Verwechselung vor: es gibt ein Doppelbesteuerungs(!!!)abkommen, was besagt, dass Du nicht in zwei Ländern steuerlich veranlagt wirst.
    Aber generell muss es doch möglich sein, in zwei Ländern einen Rentenanspruch zu haben......
    Wenn ich mich täusche, bitte entschuldige meinen Einwand.
    Gruß.....

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