Hi Mates,
wie ich heute aus einem anwaltlichen Mailschreiben lernen durfte ist die Übernahme von im Internet gefundenen Rezepten ggfs. urheberechtlich fraglich bzw nicht zulässig. Besonders wenn es keine Quellenangabe gibt.
Bitte berücksichtigt dies.
Das besagte Rezept habe ich entfernt und dem Anwalt dieses auch mitgeteilt.
Auch wenn Gerichte in sehr, sehr ähnlich gelagerten Fällen und Anschreiben unterschiedlich entschieden haben, muß so etwas ja nicht sein. Fragt besser Eure Oma, ob Ihr ihr Rezept nehmen dürft. ;>
LG
Bernd
PS NAtürlich gilt dies nicht nur für Rezepte.
wie ich heute aus einem anwaltlichen Mailschreiben lernen durfte ist die Übernahme von im Internet gefundenen Rezepten ggfs. urheberechtlich fraglich bzw nicht zulässig. Besonders wenn es keine Quellenangabe gibt.
Bitte berücksichtigt dies.
Das besagte Rezept habe ich entfernt und dem Anwalt dieses auch mitgeteilt.
Auch wenn Gerichte in sehr, sehr ähnlich gelagerten Fällen und Anschreiben unterschiedlich entschieden haben, muß so etwas ja nicht sein. Fragt besser Eure Oma, ob Ihr ihr Rezept nehmen dürft. ;>
LG
Bernd
PS NAtürlich gilt dies nicht nur für Rezepte.
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