Citizienship - Beibehaltungsgenehmigung - 2017

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    • Hi Leute,

      Ich schließe mich diesem schon etwas älteren thread mal an...

      Ich möchte gern meinen Master nächstes Jahr in Australien machen und deshalb die australische Staatsbürgerschaft beantragen. Mein Vater ist in Australien geboren, deshalb werde ich den Antrag citizenship by descent stellen.

      Jetzt hab ich von dieser Beibehaltungsgenehmigung gehört und die Bezirksregierung in Düsseldorf meinte, es sei 'recht selten' das das bewilligt wird. Daraufhin habe ich meinen Papa gefragt, der sich erst vor kurzem seinen australischen Pass hat erneuern lassen (nach 39 Jahren lol) und jetzt kommts: er hat sowas nie beantragt, hat aber trotzdem beide Pässe.
      Da wollte ich mal fragen ob es sich wirklich lohnt die Hühner aufzuscheuchen, indem man diesen Antrag stellt, wenn die Deutschen Behörden doch ohnehin nichts von meinem zweiten Pass erfahren, oder? Ich meine, Australien wird ja sicher nicht hier anrufen und regelmäßig neue Deutsch-Australier verpetzen. Hat jemand eine ähnliche Situation schonmal erlebt oder gehabt? Freue mich auf die ein oder andere Antwort :) (nur bitte nicht den 'moralischen' machen. Ich würde nur gern wissen, mit welchen konsequenzen zu rechnen wäre, sollte es welche geben... Danke euch!
    • Hmmmm,
      google einfach mal "Verlust deutsche Staatsbürgerschaft", da wird Dir geholfen. Du verlierst dann Dein Eintrittskarte in die EU und musst dann halt Visum beantragen und wesentliche Rechte und Pflichten gehen verloren.
      Im Zeitalter der EDV würde ich nicht darauf wetten, dass DL nicht mitbekommt wenn Du eine andere Staatsbürgerschaft annimmst. Was ist z.B. wenn Du dann einen
      neuen Pass beantragst ?
      Ist das dann Erschleichung (§265 StGB)? Vorsatz könnte z.B. aus Deiner o.a. Mail abgeleitet werden (das Internet vergisst nicht :) ). Bin aber kein Jurist, also ohne Gewähr......

      Mein Rat: Stell den BB-Antrag mit einer guten Begründung. Die Anträge werden nicht selten genehmigt.


      -Richard
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    • Bei mir wurde der deutsche Pass bei der Antragstellung auf australische Staatsbürgerschaft eingezogen. Das war noch vor vor dem Zeitalter der EDV. Du kannst dich also nicht drauf verlassen, daß du so ohne weiteres einen australischen Pass bekommst ohne daß du nach der deutschen Staatsbürgerschaft befragt wirst.
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      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • Das mit dem Pass einziehen finde ich merkwuerdig. Wer genau hat den Pass eingezogen? Die australischen Behoerden wissen doch gar nichts ueber die BBG. Die deutschen anscheinend auch nicht, denn man muss das Teil ja jedes mal wieder vorlegen, wenn man einen Pass beantragen will/muss...

      @Topspin: Wenn du in Australien einen deutschen Pass beantragst, musst du deinen Aufenthaltsstatus nachweisen. Zumindest war das mal so, ich habe schon laenger keinen mehr beantragt. Ich habe von Leuten gehoert, die dann immer nach D fliegen, um einen neuen Pass zu beantragen. Haelt sich halt nicht jeder an die Gesetze. Ich wuerd's nicht machen und auch niemandem dazu raten.
    • Damals (1986) gab es die BBG noch gar nicht. Als Deutscher durfte man keine 2 Staatsbürgerschaften haben und deshalb war der deutsche Pass weg. An die Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern, aber ich "sehe" noch, wie der Beamte bei der Beantragung der australischen Staatsbürgerschaft meinen Pass zur Akte legte und damit war er halt weg.Bei welcher Behörde ich das beantragt habe, weiß ich auch nicht mehr. Wahrscheinlich bei der Einwanderungsbehörde.
      Ganz ehrlich, ich hab es nie bereut, daß ich den deutschen Pass los war. Obwohl heutzutage ist ja alles anders auf der Welt und deshalb für manche doch ganz brauchbar, beide Staatsbürgerschaften zu haben.
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    • Ich weiß auch nicht genau wie das alles zusammensitzt. Mein Halb-Bruder Jahrgang 76 durfte keine zwei Staatsangehörigkeiten haben. Er hat die australische nie bekommen (beide Eltern Deutsch), bei mir Jahrgang 79 ein Elternteil Deutsch, anderer Australisch durfte beide Staatsangehörigkeiten haben. Bis heute habe ich beide. Eine BBG habe ich bisher nie machen müssen. Das scheint dann auch noch mit den Jahrgängen zusammenhängen wann man geboren wurde und welche Einwanderungsgesetze gültigkeit hatten bei der Antragstellung.
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    • Tja,
      die Rechtslage ist nun mal so, dass man JETZT BBg braucht. Und da kann manches schief gehen. Meine Tochter hat z.B. ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren, weil sie versäumt hat die bereits bewilligte Bbg Urkunde rechtzeitig abzuholen. Das kann man zwar fixen durch eine Wiedereinbürgerung, aber das dauert jetzt schon viele Monate.....
      Mein Rat also: Dem Gesetz folgen und alles auf den Buchstaben genau korrekt durchführen. Wer hierbei schludert oder glaubt, ohne davonzukommen wird irgendwann mal gebissen und dann mag die Situation bereits verfahren sein.

      Liebe Grüße,

      -Richard
      Now - bring me that horizon! (Jack Sparrow)
    • Da ich zur Zeit in Deutschland meinen Wohnsitz habe und nicht in Australien... who knows. Wird mir dann wohl im September blühen wenn ich für drei Wochen Urlaub auf meinem Oz-Pass einreise. 2015 und 2016 war das jedenfalls kein Problem.
      Bei mir ist es wie bei Sidney1991 das mein Vater in Australien lebt und ich ebenfalls Citizenship by descent habe. Mir ist noch von keiner Behörde weder Deutsch noch Australisch mitgeteilt worden ich müsste eine der Staatsangehörigkeiten abgeben.
      Auch nicht 2013 als ich geheiratet habe, meinen Pass neu beantragen musste über die Botschaft in Berlin und dafür ein neues Original Citizenship Document in Canberra anfordern musste. Schon damals ging das mit der BBG um. Es scheint also offenbar Außnahmen zu geben bei älteren Citizenships.

      sidney1991 schrieb:


      Daraufhin habe ich meinen Papa gefragt, der sich erst vor kurzem seinen australischen Pass hat erneuern lassen (nach 39 Jahren lol) und jetzt kommts: er hat sowas nie beantragt, hat aber trotzdem beide Pässe.
      Für ein Studium lohnt es sich jedoch aus finanziellen Gründen es zumindest zu versuchen die australische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Studiengebühren sind dann wesentlich geringer.
      Und die Einreise am Flughafen geht auch deutlich schneller weil man nicht in der Megaschlange der Touristen warten muss. Das gilt dann auch für meinen Mann. Er darf mit mir durch die Nationals Zollabfertigung obwohl er nur mit einem Touristenvisa unterwegs ist. :D
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    • Hallo Sidney1991,

      Deine Situation ähnelt in etwa dem, was wir mit unseren Kindern durchmachen (auch wenn die noch weit von einem Studium entfernt sind).

      Ich besitze beide Pässe, habe die australische Staatsbürgerschaft allerdings nicht aufgrund von meiner Abstammung (descent) erworben, sondern auf Antrag nachdem ich die vorgegebene Zeit als permanent resident in Australien gelebt habe. Dafür braucht es die BBG um nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die Rechtslage ist hier klar: Wenn ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, ohne eine entsprechende BBG Urkunde, dann ist die deutsche Staatsangehörigkeit WEG. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand davon in Deutschland etwas mitbekommt oder nicht. In dieser Situation weiterhin den deutschen Pass zu führen wäre genauso wie einen Asylantrag unter falscher Identität zu stellen: Man kommt vielleicht damit durch, ist aber trotzdem illegal im Land.

      Deine Situation sehe ich allerdings etwas anders, weil dein Anspruch auf die australische Staatsangehörigkeit durch die australische Staatsbürgerschaft deines Vaters begründet ist. Lass mich versuchen das Ganze wie folgt zusammenzufassen:


      1.) Kind in D geboren + mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsbürger = Kind ist automatisch deutscher Staatsbürger und bekommt auf Antrag einen deutschen Pass

      2.) Kind in D geboren + mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt australischer Staatsbürger = Kind kann Antrag auf australische Staatsbürgerschaft stellen (citizenship by descent) und bei Erteilung selbiger einen australischen Pass beantragen


      Punkt 2.) trifft auf unsere Kinder zu, und scheint auch auf deine Situation zuzutreffen. Eine BBG ist in diesem Fall überhaupt nicht erforderlich, da dein Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt deiner Geburt entstanden ist (also zeitgleich mit dem Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft). Unsere Kinder haben beide Pässe und bei der Meldebehörde ist auch die australische Staatsbürgerschaft hinterlegt.

      Schau dir aber bitte unbedingt die Voraussetzungen für den australischen "citizenship by descent" genau an. Es ist wichtig wie dein Vater in den Erhalt der australischen Staatsbürgerschaft gekommen ist (ich nehme an durch Geburt in Australien als Kind mindestens eines australschen Staatsbürgers?). Bei unseren Kindern steht z.b. in der citizenship Urkunde drin, dass deren Kinder (also unsere Enkelkinder) nur dann Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft haben, wenn die Eltern vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre legal in Australien gelebt haben. Darüber hinaus must du, da du über 18 bist, die "good Character" Bedingungen erfüllen, sprich darfst keine Vorstrafen haben (was ich dir natürlich nicht unterstelle).

      Fazit: Wenn dein Vater Australier seit Geburt an ist, dann stehen deine Chancen gut, dass du keine BBG brauchst und dein Antrag auf die australische Staatsbürgerschaft genehmigt wird.

      G
    • ChrisG schrieb:

      Schau dir aber bitte unbedingt die Voraussetzungen für den australischen "citizenship by descent" genau an. Es ist wichtig wie dein Vater in den Erhalt der australischen Staatsbürgerschaft gekommen ist (ich nehme an durch Geburt in Australien als Kind mindestens eines australschen Staatsbürgers?).
      Mein Vater ist kein gebürtiger Australier seine Eltern auch nicht, hat aber dennoch die australische Staatsbürgerschaft als Kind irgendwann erhalten. Unter citizenship by descent sind beide Fälle enthalten. Einmal gebürtiger Elternteil und einmal Staatsbürgerschaft irgendwann erworben. So war das immer im Antrag für einen neuen Pass drin
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    • Bei der "Vererbung" der australischen Staatsbürgerschaft macht es (nach heutigen Regeln) schon einen Unterschied, wie der Elternteil zu der australischen Staatsbürgerschaft gekommen ist. In der citizenship Urkunde von unserem 1. Kind steht ganz klar:

      "Under the Australian Citizenship Act 2007, if a child is born to XXX after the date of this citizenship certificate, and that child is born OUTSIDE of Australia, he or she may be eligible for citizenship by descent, if XXX has been present in Australia (except as an unlawful non-citizen) for a total period of at least 2 years at any time before the child makes an application for citizenship by descent."

      Sprich, sollten wir nun permanent in Deuscthland bleiben, und unser erstes Kind XXX bekommt ein Kind in Deutschland, hat aber nie länger als 2 Jahre in Australien gelebt, dann kann unser Enkelkind auch keinen Antrag auf citizenship by descent stellen. Das ist zawr ein recht theoretisches Szenario, aber durchaus möglich.
    • Habe jetzt mal ein bißchen herumgestöbert und diesen Satz gefunden

      Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert automatisch, wer auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt und nicht im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung ist. Quelle: australien.diplo.de/au-de/serv…keit/beibehaltung/2069480.


      Ich habe nie einen eigenen Antrag auf Staatsangehörigkeit gestellt. Das haben meine Eltern jeweils gemacht als ich Kind war.
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    • Hi Zido,
      Was ist daran so schwer ?

      1. Wer als deutscher Staatsbürger eine andere solche annimmt verliert die deutsche Staatsbürgerschaft,
      2. es sei denn er hat eine offizielle BBG.
      3. Wer gute Gründe angeben kann warum er die Deutsche Stb zusätzlich benötigt erhält auf Antrag und nach Prüfung eine Bbg Urkunde

      4. Im Fall meiner Tochter wurde versäumt die Urkunde vom Konsulat abzuholen. Damit war der Verwaltungsakt (?) nicht vollständig vollzogen
      5. und im Moment als meine Tochter die Australische Stb annahm ihre Deutsche Stb verfallen, obwohl die Bbg eigentlich schon erteilt war.

      6. Ich bezeichne das als böse Falle !

      Aber das muss ja in Deinem speziellen Fall alles nicht so sein (subjektives Wunschdenken?).

      -Richard

      P.S.: Trotzdem Glückwunsch zur erfolgreichen Einbürgerung. You are welcome mate!

      P.P.S.: Die Bbg Urkunde ist relevant, wenn Du einen neuen Pass brauchst. Klar kannst Du evtl. ohne davonkommen, aber mit kann man ruhiger schlafen......
      Nicht dass die Behörden keine Möglichkeiten hätten, Deinen Status zu checken. Wohnort sollte im Pass drinstehen und Deinen Steuerstatus kennt man auch. Aber weiterhin viel Glück.
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    • Schliesse mich Topspin an, Annahme anderer Staatsbürgerschaft ohne BBG = deutsche Staatsangehörigkeit futsch. Falls du einmal deinen deutschen Reisepass in Australien verlängern musst, dann wird die deutsche Botschaft nach einem Nachweis deines Resident Staus fragen (proof of permanent resident status). Den kannst du dann ja als Australier nicht erbringen...
    • Hmmmm,
      habe nicht das Gefühl, dass sich da gross was geändert hat. Ist wohl auch nicht schwieriger geworden (hörensagen).
      Es gab aber in meinem Bekanntenkreis einen Fall bei dem die Urkunde nicht vom Konsulat abgeholt wurde. Das Ergebnis ist dann der Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft.

      -Richard
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